Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind:
- Schäden, die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen (z.B. Schrammen oder Schäden an der Lackierung)
- Betriebsbedingte normale oder auch vorzeitige Abnutzung und Verschleiß (insbesondere an Reifen und Bremsen)
- Schäden durch Rost oder Oxidation
- Schäden, für die ein Dritter aufgrund Gesetz oder vertraglich als Hersteller, Verkäufer, aus Reparaturauftrag oder sonstigem vertraglichen Verhältnis einzustehen hat
- Schäden, die bei der Teilnahme an Radsportveranstaltungen sowie bei Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit entstehen
- Schäden, die bei Downhill-Fahrten in Bikeparts entstehen
- Schäden, die der Leasingnehmer oder der Nutzer vorsätzlich herbeigeführt hat
- Unterschlagung
- Aufwendungen für Wartungsarbeiten oder Inspektionen
- Schäden infolge von Manipulationen des Antriebssystems
- Mängel, die bei der Rückgabe des versicherten Fahrrads an den Eigentümer festgestellt werden
- Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren und dem Leasingnehmer oder dem Nutzer bekannt sein mussten
- Kosten für Leihräder (diese sind unter den gesonderten „Bedingungen zur Dienstrad-Mobilitätsgarantie“ Bestandteil der Mobilitätsgarantie)
Nicht versicherbare Sachen sind:
- Lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör, wie Kindersitze, Satteltaschen oder sonstige mit dem Fahrrad verbundene Sachen, die nicht für den Betrieb erforderlich sind, wie Kilometerzähler, Navigationssysteme
- Verschleißteile, die während der Lebensdauer der versicherten Sache erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen, sowie Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel sowie Werkzeuge aller Art
- nachträglich an das Fahrrad angebaute Teile aus Carbon